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Am 6. September begann für
unsere Schuler und Auszubildenden das neue Schuljahr. Wir hoffen,
das es ein Jahr mit Präsenzunterricht sein wird.
Um von vornherein Sicherheit
zu schaffen, gelten
folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der
COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten,
Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen der
Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der
Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.
Werden die Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen
schulischen Veranstaltung bemerkt, sollen die Betreffenden in einem
separaten Raum untergebracht und möglichst unverzüglich von einem
Personensorgeberechtigten oder einer von diesem bevollmächtigten
Person abgeholt werden bzw. müssen sich bei Volljährigkeit selbst
unverzüglich nach Hause begeben. Dies gilt nicht, wenn durch ein
Dokument glaubhaft gemacht wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2
besteht.
Auszug aus:
Elterninformation zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Coronavirus
vom 14.4.2022 [KLICK]
Infoblatt zur Absonderung vom 25.04.2022
[KLICK]
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